Kanalsanierung – Dichtigkeitsprüfung

in meiner BA berichte ich ja u.a über kanalsanierung und verfahrenstechnik

folgendes habe ich vorhin beim googlen gefunden:

Bis zum 31.12.2015 müssen alle Hauseigentümer ihre vom Land übertragene Pflicht zu einer Dichtigkeitsprüfung erfüllen.

Der Rohrbruch ist mit 1 Mrd. Euro Schadensversicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung pro Jahr die häufigste Schadensursache. Vor 20 Jahren waren es lediglich rund 286 Mio. Euro.

Mit zunehmendem Alter der Abwasserleitungen steigt die Gefahr einer Leckage kontinuierlich an. Dabei kann der Schaden je nach Wasserbeschaffenheit bereits nach 2-5 Jahren eintreten. Die Abwasserleitung wird so nicht nur zum erheblichen Risikofaktor für Mensch und Umwelt, sondern kann im Schadensfall erhebliche Kosten verursachen.
Kosten, die neben dem bloßen Reparaturaufwand auch enorme Schadenersatzforderungen beinhalten können. Seit Ende 2007 wird die Dichtigkeit der Abwasserrohre per Landeswassergesetz geregelt. Die Pflicht zur Dichtheitsprüfung aller privaten Abwasserleitungen besteht bis zum 31.12.2015.

Die Gesetzesänderung haben Studien und Untersuchungen von Kanälen und Grundstücksanschlussleitungen zur Fremdwasserproblematik ausgelöst.
Es hat sich gezeigt, dass der Großteil des Fremdwassers über Hausanschlussleitungen in das Abwassersystem eindringt. Eine Sanierung der Hauptkanäle hat hier keine ausreichende Reduzierung gezeigt. Aber nicht nur eindringendes, sondern natürlich auch ausdringendes Wasser stellt ein Problem dar, da es in den Untergrund versickert und den Boden sowie das Grundwasser verschmutzt.
Das Portal Dichtigkeitsprüfung 24 informiert umfassend über die Dichtheitsprüfung, die gesetzlichen Grundlagen, sowie Informationen über die Abläufe sowie Kosten.

Quelle: http://www.webdirekt-online.de

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